Beantragung von Fördermitteln

Um den Ausbau von kleinen KWK-Anlagen zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zusätzlich zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ein Programm zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung (kWel) beschlossen.

Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Fördermitteln und übernehmen für Sie die Formalitäten.

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