KfW Förderung 442

Bis zu 10.200€ für Solar, Batterie & Wallbox

Produzieren Sie ihre eigene Energie und reduzieren Sie ihre Stromkosten um bis zu 80 Prozent.
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, denn mit uns sparen Sie noch in diesem jahr die 19% Mehrwertsteuer.

Ab dem 26. September 2023 können Sie bei der KfW eine neue Förderung für die Kombination aus Solaranlage, Stromspeicher und Wallbox beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/

Photovoltaik Förderung

Je nach Anlagentyp, Neuinstallation oder Erweiterung und Haustyp unterscheiden sich die angebotenen Förderungen für Photovoltaik.

Die Einspeisevergütung ist die bekannteste Photovoltaik Förderung und wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) geregelt.

Bei der Einspeisevergütung wird Ihnen als Betreiber einer Photovoltaikanlage und wenn Sie Ihren Solarstrom in ein öffentliches Netz einspeisen, vom Netzbetreiber ein Betrag ausgezahlt.

Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Seit einigen Jahren wurde eine Degression eingeführt, die vom Zubau neuer PV-Anlagen abhängig ist.

Am lukrativsten ist es derzeit, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an!
Telefon: 0 28 32 – 34 14

KfW Photovoltaik Förderung

Die Photovoltaik Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine weitere bundesweite Form der Förderung für Photovoltaikanlagen.

Um eine PV-Anlage durch die KfW fördern zu lassen, muss diese die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu.

Neben der bundesweiten Förderung über die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an.

Einspeisevergütung nach Veröffentlichung des EEG 2023

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung

Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)
bis 108,2
bis 407,1
bis 7506,2

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)
bis 1013,0
bis 10010,9
ab 7506,2