Photovoltaik Förderung

Je nach Anlagentyp, Neuinstallation oder Erweiterung und Haustyp unterscheiden sich die angebotenen Förderungen für Photovoltaik.

Die Einspeisevergütung ist die bekannteste Photovoltaik Förderung und wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) geregelt.

Bei der Einspeisevergütung wird Ihnen als Betreiber einer Photovoltaikanlage und wenn Sie Ihren Solarstrom in ein öffentliches Netz einspeisen, vom Netzbetreiber ein Betrag ausgezahlt.

Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Seit einigen Jahren wurde eine Degression eingeführt, die vom Zubau neuer PV-Anlagen abhängig ist.

Am lukrativsten ist es derzeit, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen.

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KfW Photovoltaik Förderung

Die Photovoltaik Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine weitere bundesweite Form der Förderung für Photovoltaikanlagen.

Um eine PV-Anlage durch die KfW fördern zu lassen, muss diese die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu.

Neben der bundesweiten Förderung über die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an.

Einspeisevergütung nach Veröffentlichung des EEG 2023

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung

Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)
bis 108,2
bis 407,1
bis 7506,2

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)
bis 1013,0
bis 10010,9
ab 7506,2